Baugenehmigung & Vorschriften beim Gartenhaus

 "Mein Garten, meine Entscheidung!" So könnte der ein oder andere Gartenbesitzer denken, der plant, sich ein Gartenhaus anzuschaffen. Wenn es jedoch um den Bau von Gartenhäusern geht, muss man mit Einschränkungen rechnen. 

Braucht mein Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Gartenhaus mit schmaler Holz-Terrasse

Vor dem Bau eines Gartenhauses gibt es grundsätzlich drei Dinge zu beachten:

  • Wie groß ist das Gartenhaus?
  • Wo soll das Gartenhaus stehen?
  • Soll das Gartenhaus als Abstellraum oder als Wohnraum genutzt werden?

Da das Bauordnungsrecht in den Händen der Bundesländer liegt, hat jedes Bundesland zu diesen drei Punkten unterschiedliche Ansichten und Regelungen. Eines haben alle diese Regelungen jedoch gemeinsam. An der Größe des Gartenhauses wird festgeschrieben, ob eine Baugenehmigung notwendig ist oder ob es genehmigungsfrei ist. 

Ein weiterer Aspekt, der eine Baugenehmigung notwendig machen könnte, ist, ob Sie das Gartenhaus in einem geschlossenen Baugebiet oder im Außenbereich bauen möchten. Im Allgemeinen sind die Vorschriften strenger, sobald es sich um einen Bau außerhalb eines vorgesehenen Bebauungsplans handelt. 

Abstandsflächen zum Nachbargrundstück beachten

Ganz gleich, ob Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung benötigt oder nicht, müssen immer baurechtliche Aspekte beachtet werden. Was also die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und die Gesamtlänge und Höhe des Gartenhauses angeht, bedarf es im Zweifel einer Rücksprache mit dem Bauamt und dem Nachbarn.